Druckschrift 
Anti-B-z-b-g; oder Beurtheilung der Schrift: Die Verwaltung des Staatskanzlers Fürsten von Hardenberg
Entstehung
Seite
26
Einzelbild herunterladen
 

26

Landestheilen ebenfalls gefordert wurden, in denenbisher die direkten Steuern hoch und die indirektenunbedeutend waren, so kann die Wehklage darübernicht ausbleiben, daß es bei jenen verbleiben soll,während diese erhöht werden. Der Vers. selbst giebtzu, daß die Grundlage des ganzen neuen Abgaben-systemes die Grundsteuer sei. Wie kann aber einGebäude bestehen, wenn die Grundlage nicht fest undsicher ist? Gerade die Grundsteuer ist es aber, dienoch ganz auf dem alten Fuße besteht, obgleich de-ren Umgestaltung durch eines der ersten Gesetze, dieder Staatskanzler dem Könige vor zehn Jahrenvorgelegt hat, angeordnet worden ist. In demEdicte vom 30. Mai 1820 ist zwar angegeben, daßdiese Reform habe verschoben werden müssen, bisdie Reichsstände zusammengetreten waren; und derVers. nennt dies weislich. Wir enthalten uns dar-über unsres Urtheiles gänzlich, und kommen nur aufdie Frage zurück, ob ein neues Gebäude auf eineralten verfallnen Grundlage bestehen könne? Der Vers.selbst giebt eine der nachtheiligsten Folgen davon an.Wenn indirekte Steuern nicht auf eine Art erhobenwerden können, wo der Defraude Thor und Thüreversperrt ist; so dürfen die Abgabensätze immer nur