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Anti-B-z-b-g; oder Beurtheilung der Schrift: Die Verwaltung des Staatskanzlers Fürsten von Hardenberg
Entstehung
Seite
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mahlig von 1818 bis 1820 geschehen sei und habegeschehen müssen; daß man aber nunmehr dasselbeals vollendet ansehen könne, da, wenn gleich dieGrundsteuer selbst noch nicht regulirt sei, doch dieGrundzüge dazu, und insbesondre die Aushebungaller Steuerfreiheit bereits durch das Gesetz vom27. October 1810 ausgesprochen worden wäre. (S.31, 90 und 98.) Allein der Vers. ist die Antwortauf die Frage schuldig geblieben, was denn dergleichzeitigen Einführung des gesammten neuenSteuersystemes im Wege gestanden habe? Daßdas alte nicht bestehen bleiben konnte, liegt amTage, und ohne die dringendste Ueberzeugung davonwürde der König wohl schwerlich seine Einwilligungdazu gegeben haben. Wenn aber diese Ueberzeugungfeststand, so ist nicht wohl abzusehen, was eigentlichim Wege stand, das was unausbleiblich geschehenmußte, nicht mit einem Male auszuführen. Daßsolches sehr gut zu bewerkstelligen ist, hat die Verwal-tung des Königreichs Westphalen dargethan. Ja wirhalten es für einen großen Gewinn, wenn Uebel,die unvermeidlich sind, so rasch als möglich voll-bracht werden. Ein Chirurgus, der einen Arm ab-nehmen soll, und dies bewerkstelligte, indem er tag-