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sei', es aber darum keiner gesetzlichen Aufhebungdes Adels bedürfe, weil durch die Einführung detPars in einer Constitution auf der einen Seite, undauf der andren durch das wachsende Ansetzn desBürgerstandes, die Sache sich ganz von selbst ma-chen werde, wie sie sich in England gemacht hat)sobald nur aus der Gesetzgebung die Anlasse zu un-nützen Unterscheidungen entfernt werden. So wieaber jeder Unterthan des Staats ein Bürger dessel-ben ist, sobald er an den Angelegenheiten desselbenwerkthätigen Antheil nimmt; so muß auch jede sichselbst verstehende Gesetzgebung zu Nutz und From-men aller Bürger, und nicht zu deren Nachtheilum des Vortheils einer einzelnen Classe willen,abzwecken. '
„Die Kriegs - Einrichtung bedingt immer ammeisten das gesellschaftliche Leben eines Volkes; manhat daher stets darauf zu achten, in wie fern dieseder bürgerlichen Freiheit günstig oder ungünstig ist."Dieser Satz (S. 22) ist so wahr, daß auch fürPreußen der Anfang seiner neuen Erhebung undEntwickelung genau mit dem Datum der Umgestal-tung der Armee zusammentrifft. Aber dieses Datumfällt vor dem Eintritts des Staatskanzlers in sei»
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