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nicht umhin können. Wir wollen mit dem Tadel desEinzelnen beginnen, um demnächst um so ungestör-ter eine Uebersicht von dem zu geben, was der Vers.uns aus der Geschichte der letzten zehn Jahre sürdie Verwirklichung einer Verfassung in Preußen haterspähen lassen.
Gleich auf der zweiten Seite behauptet derVers., daß unter den preußischen Ministern nur dieMinister v. Stein und v. Hardenberg eine histo-rische Bedeutsamkeit erlangt hätten. Selbst ange-nommen, daß er hier nur von der neuesten Zeit re-det, obgleich dem Zusammenhange nach das Gegen-theil angenommen werden müßte, geht diese Behaup-tung zu weit. Wenn von der Wirksamkeit einesMinisters die Rede ist, so muß man nicht blos aufdas sehen, was sie gethan haben, sondern eben so sehrauf das, was sie nicht gethan, was sie unterlassen oderwas sie gehindert haben. Nicht selten ist dieses von grö-ßerem Belange, als jenes. In diesem Betrachte hatder Justizminister v. Kircheisen eine große Bedeu-tendheit, indem er sein ganzes Ansehn dazu verwen-det hat, zu verhüten, daß in dem Wesen der preu-ßischen Gerichtsordnung und Gerichtsverfassung nichtsgeändert worden ist. Der Vers. gehört zwar zu den