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Anti-B-z-b-g; oder Beurtheilung der Schrift: Die Verwaltung des Staatskanzlers Fürsten von Hardenberg
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den Umstanden, den Verhältnissen und den Umge-bungen, als man es vermeint. Geschweige dennder Minister eines unumschränkten Monarchen, dessenganze Wirksamkeit bedingt ist, durch das Vertrauenund die Gesinnungen seines Herrn, und der in seinenBewegungen durch Alles und durch Alle gehemmtist, was Einfluß hat auf die Vorstellungen undEntschließungen des Regenten. Welche genaue Be-kanntschaft mit allen persönlichen Verhältnissen desHofes und des diplomatischen Corps gehört dazu,um hier angeben und abwägen zu können, was zuthun möglich war, was nicht! Und wie dies er-zählen und beschreiben, ohne zu verletzen und anzu-stoßen, und ohne sich aus Furcht vor dem Anstoßenwieder abzuwenden von der Wahrheit? Endlichsetzen wir über die Thatsachen der Verwaltung beiweitem den Geist derselben, über die Einrichtungenbei weitem die Ausführung, über das Wollen beiweitem das Vollbringen. Popes oft angeführtes,schiefes Urtheil über die Verfassungen, ist gleichwohlsehr wahr in Absicht der Verwaltung. Nicht dasLand ist das glücklichste, welches die beste Verfassunghat, sondern welches am besten verwaltet wird; nicht dieweisesten Gesetze und die klügsten Institutionen, sondern