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Fond anges.hcn werden. Wenn sich der Landoiq^n-tbnmer aran vereist: so vermindert er unfehlbar aenErtrag seines eigenen Gnindstt'iü's. Er macht, daßder Pachter nicht nur nach Verlauf weniger Jahre nichtmehr im Stande ist diese übermäßig hohe Renke —-sondern auch nicht einmahl die billige Rente zu bezahlen,die der Eigenrhümer außerdem von seiner Länderey härtebekommen können. Eiaentlich gednh.e dem Gutsherrnkeine höhere R>nte, als der reme Ertrag, der nach Ab-zug aller nothwendigen Am logen, die man, nn> bettrohen oder völligen E trog zu bekommen, im vorausMachen muß, übrig bleibt. Eben um deßwillen, wAldie Arbeit der Landwi lhe, nachdem alle jene nothwen-dige Äuslaaen davon bestricken worden sind, noch einens lch n reimn Ertrag abwirft, wird dieser Klasse von Leu-ten , in dem Systeme, der ehrenvolle Name der hervor-bringenden Klasse beygelegt. Eben so heißen auch ihreB.stmvö.Auslagen und ihre jährlichen Auslagen her-Vorbni.qep.Ve Auslagen : weil sie, nach Wiedercr«sk ttnrg ihres eigenen Werths, diesen reinen Ertragalle Jahre von neuem hervorbringen.
Die sogenannten Grund-Auslagen, oder dasjeni-ge, was der Gutsherr auf die Verbesserung seiner Län-derey verwendet, werden in dem Systeme auch mit derBenennung hervorbringende Auslagen beehret. Solange, bis alle diese Auslagen, mit dem gewöhnlichenKapttalgewinnste, dem Gutsherrn vermittelst der erhö-heten Rente von seinem Gute, völlig wieder erstattetworden sind, sollte diese erhöhetc Rente von der Kirchesowohl, als von dem Könige, für heilig und unverletz-lich angesehen, und es sollten, bis dahin, weder Zehn-ten