Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
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dienste und Glücksumstande besitzt; aber er wird auchnur mehr geachtet, und hat keine Vorrechte, wodurcher seinen Nachbaren lästig werden könnte. Vor denletzten Unruhen halten die Kolonieversammlungen nichtnur die gesetzgebende Gewalt, sondern auch einen Theilder vollziehenden. In Connecticut und Rhodeiöland er-wählte» sie den Gouverneur. In den übrigen Kolo-nien ernannten sie die Finanzbedienten, welche die vonjeder Versammlung ausgelegten Abgaben erhoben, undsie dieser unmittelbar berechneten. Es herrscht also un-ter den englischen Kolonisten mehr Gleichheit, als unterden Bewohnern des Mucrersiaats. Ihre Sitten sindrepublikanischer, und ihre Verfassung, besonders indreyen Provinzen von Neuengland, ist bisher auch re-publikanischer gewesen.

Hingegen finden die unumschränkten Regierungenvon Spanien, Portugal und Frankreich auch in ihrenKolonien statt; und die unüegränzten Vollmachten, wo-mit dergleichen Regierungen gemeiniglich alle ihre Beam-ten versehen, werden in der großen Entfernung immermit mehr als gewöhnlicher Härte gehandhabt. Unterallen willkührlichen Regierungen herrscht mehr Freyheitin der Hauptstadt, als in irgend einer Provinz. Es kann nieder Vortheil des Landesherr«, oder auch nur sein Wille seyn,den Lauf der Gerechtigkeit zu hemmen, oder den großenHausen des Volks zu unterdrücken. In der Hauptstadt hältseine Gegenwart alle seine Diener mehr oder weniger imZaum; in den entfernten Provinzen hingegen, wo dieBeschwerden des Volks ihn nicht so erreichen, könnenjene ihre Tyranney weit sicherer ausüben. Die euro-päischen Kolonien in Amerika sind aber entlegener, als

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