des Zollamts, der einmahl oder zweymahl geläuterte Zu-cker, wenn die Brote wieder zerrieben worden sind, alsMuslovadozuckcr eingeführt.
Indem Großbrirannien die Elsmhämmer in Ame-rika dadurch ermuntert, daß es das d^siibst veraibeiietsEisen von Abgaben befreyet, welchen dieselbe aus andernLändern eingeführte Waare unterworfen ist, bellgc c§die Anlegung der Stahlhämrner und der Mühlen, aufwelchen das Eisen gespalten wird, in allen amerikani-schen Pflanzörkern mit einem gänzlichen Ve> bethe. Manwill nicht leiden, daß die Kolonisten diese verfeinertenManufakturen, selbst zu eigenem Gebrauche, betreiben,und besteht darauf, daß sie alle Bedürfnisse dieser Artvon unsern Kaufleuten und Manufaccuristen kaufensollen.
Hüthe, Wolle und wollene Zeuge, wenn sie ame-rikanische Erzeugnisse sind, dürfen nicht zu Wasser, un-sogar nicht einmahl zu Lande, auf Wagen oder aus Pfer-den, aus einer Provinz i» die andere geführet werden:eine Anordnung, die der Anlegung aller solchen Manu-factureu für den entfernten Absah unfehlbar vorbeuget,uud den Gewcrbsteiß der Kolonisten in dieser Rücksichtbloß auf die Verfertigung grober und gemeiner Waareeinschränkt, so wie sie eine Familie zu eigenem Gebrau-che, oder für ihre Machbaren in derselben Provinz, zumachen pflegt.
Einem ganzen Volke verbiethen, sein eigenes Er-zeugniß auf alle thunliche Weise zu benutzen, oder seinVermögen und seine Betriebsamkeit so anzuwenden, wiees ihm am vortheilhastesten zu seyn scheinet, ist eine of-fenbare Verletzung der heiligsten Rechte der Menschheit.
So