fünfzig tausend, oder höchstens hundert tausend PfundS t. belaufen. Wenn aber die Münze ihr gesetzmäßigesGewicht nicht mehr hat: fo muß das jährliche Aus-münzen außer jenen: Abgänge, noch die gttße rücke aus-füllen, welche die Ausfuhr und t»r Echmelziiege! indem umlaufenden Gelde machen. lüm dcßwil! m wurdenin den zehn oder zwölf Jahren, urmirte.bnr vor derletzter» blmprägung der Goldmünze, jährlich, im Durch-schnitte, mehr als acht mahl hin.de; c und funsz.g tau-send Pfund St. ausgemünzt. Harre aber am Schlaqschatzvon vier oder fünf vorn Hundert auf dw Goldmünzestatt gefunden: so würde dieser ^ selbst unter den damah-ligen h'unstände», der Ausfuhr sowonl, als dem Ein-schmelzen wirksam entgegen gearbeitet haben. DieBank, welche jährlich mehr als zwey vom Hundert aufdiejenigen Barren verlor, woraus mehr als achtmahlhundert tausend Pfund St. gemünzt wurden, oder welchejährlich mehr als ein und Zwanzig tausend, zwey hundertund fünfzig Pfund St. einbüßte, würde wahrscheinlichnicht den zehnte» Theil verlohren haben.
Die Einkünfte, welche das Parlament zu Bestrei-tung der Münzkosten angewiesen hat, belaufen sich aufjährliche vierzehn tausend Pfund St. und die mir; liebeAusgabe des Staats, oder die Besoldung der Münz-beamten gehen, wie man mir versichert hat, gewöhnlichnicht über die Halste dieser Summe. Das Ersparnißeiner fo kleinen Summe, oder auch der Gewinn einerandern, die nicht viel größer seyn könnte, möchten zugernu.fügig scheinen, als daß sie die ernstliche Aufmerkestmkeit der Regirrung verdienen sollten. Aber das jähr-liche Ersparniß von achtzehn oder zwanzig tausend Pfund
St.