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und Portugal, der km I. 172z durch Herrn Mekhuengeschlossen worden ist, so sehr angepriesen. Folgendes isteine wörtliche Ueberschung dieses Vertrages, der bloß«u6 drey Artikeln besteht.
Erster Artikel.
Seine königlich portugiesische Majestät versprichtin ihrem und ihrer Nachfolger Namen, in Zukunft dieEinführung der wollen -n Tücher und übrigen wollenenManufackiirwaaren der Britten in Portugal, auf ebendem Fuße auf immer zu gestatten, wie es vor dem Ver-bothe gebräuchlich gewesen ist, jedoch umer der Be-dingung :
Zweyter Artikel.
Daß nehmlich seine königlich großbritannische Ma-jestät in ihrem eigenen und ihrer Nachfolger Namen, inZukunft verbunden sey, die Einführung der Weine vonportugiesischem Gewächse, in Großbritannien, für im-mer zu gestatten, so, daß zu keiner Zeit, es mag zwi-schen den Königreichen Großbritannien und FrankreichFriede oder Krieg seyn, von diesen Weinen, unter demNamen Zoll, oder Abgabe, oder irgend einer andern Be-nennung, mittelbarer oder unmittelbarer Weise, die Wei-ne mögen in Pipen, oder Oxhöften oder andern Gefä-ßen eingeführt werden, nichts weiter gefordert werdensoll, als für eine gleiche Quantität französischer Weine,nach Abzug eines Drittels, an Zoll oder Abgabe gefor-dert wird. Wenn aber jemahls diese nur erwähnte Zoll-Verminderung auf irgend eine Art geschmälert oder ver-letzt werden sollte: so soll seine königlich portugiesische
Majestät berechtiget seyn, die Einfuhr der wollenen Tü-cher