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mehr als ihr Kapital unabläßig auf den Ackerbau zu ver-wenden. Berräfe sie ein Unglücksfall, denen kein Ge-werbe so sehr ausgesetzt ist, alö das ihrige: so würdensie in ihren gewöhnlichen Kunden, den reichen Getreide.Händlern, Leute stndcn, deren Vortheil es mit sich bräch-te, sie zu unterstützen, und die auch das Vermögen dazuhatten; und sie würden nicht, wie gegenwärtig die Päch-ter, bloß von der Nachsicht des Gutsherrn oder der Gna-de seines Verwalters, abhängen. Ware es möglich —wie es vielleicht nicht ist — diesen gegenseitigen Verkehrallgemein und aus einmahl einzuführen; wäre es möglich,das sämmtliche, in der Landwirrhschasr steckende Ver-mögen des Königreichs, seiner eigenthümlichen Bestim-mung, dem Ackerbaue, auf einmahl wieder zu geben,und alles andere Gewerbe, welches gegenwärtig aus dieseoder jene Art darin verflochten ist, ganz davon zu treu.ncn; und könnte man dann, ein zweytes, gleich großesKapital ausfindig machen, um die Operationen jenes er-sten Kapitals gelegentlich zu befördern und zu unterstü-tzen: so würden die unglaublich großen, ausgebreitete,,und schnellen Vortheile dieser einzigen Veränderung demLande eine ganz andere Gestalt geben.
Die Anordnung Eduards Vl. also, die alle Mit-telspersonen zwischen dem Landwirthe und dem Verzeh-rer so viel nur möglich, entfernte, suchte einen Handelzu vernichten, durch dessen unbeschränkte Betreibungnicht nur die Beschwerde einer Thenrung am meisten er-leichtert, sondern auch dieses Unglück am sichersten abge-wendet werden kann, indem nächst dem Gewerbe desLandwirthes selbst, kein anderes so viel zur Aufnahmedes Getreidebaues, als das Gewerbe des Kornhändlers,beyträgt.
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