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mittlere Verhältniß des ausgeführten Getreides gegendas im Lande verbrauchte, wie eins zu einund dreyßig.Wenn also zu der ersten Abgabe fünf Schillinge bezahltwerden: fo müßen jedesmahl zu der andern vier PfundSt. und vier Schillinge beygetragen werden. Eine sostarke Austage auf das erste Lebensbedürfniß, muß ent-weder den Unterhalt des armen Arbeitsmanns ein-schränken, oder eine Erhöhung des Arbeitslohns her-vorbringen, die mit dein Preise des BedürfnißeS imVerhältniße stehet. Im Astern Falle wird das Ver-mögen des armen Arbeiters, seine Kinder zu ernährenund zu erziehen, beschrankt und somit die Bevölkerungvermindert werden. Im andern Falle können nicht foviel arme Arbeiter beschäftiget werden, als außerdembeschäftiget worden seyn würden, und dadurch wird derGewerbsteiß eingeschränkt. Die durch die Prämie be-wirkte außerordentliche Getreideausfuhr, vermindertalso nicht nur den inländischen Verkauf und Verbrauchin eben dem Maße, wie sie den ausländischen vermehrt,sondern sie erschwert auch, durch Einschränkung derBevölkerung und des GewerbsteißeS, die allmähligeAusbreitung des inländischen Absatzes, und vermindertdaher auf die Länge überhaupt den Verkauf und Ver-brauch des Getreides, anstatt ihn zu vermehren.
Aber, sagt man, da diese Steigerung des Geld-preises beym Getreide, dieses Erzeugnis' dem Land-wirche einträglicher macht; so muß eö auch den Anbaudesselben befördern.
Ich antworte: Das würde der Fall seyn, wennhie Prämie eine wirkliche Erhöhung des GecreidepreiseS
hervor-