Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
384
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Handelszweig ausfindig. zu machen, bey welchem derPreis der Waare ihm das zu der Versendung verwen-dete Kapital, mit dem gewöhnlichen Gewiunste vergü-tece. Wie alle übrige Hülfsmittel des Handelssystems:so kann auch die Prämie nur so viel bewirken, das derHandel eines Landes in einen minder vorrheilhe.ftcn Ka-nal geleitet w»rde, als der ist, wohin er, sich selbstüberlassen, stießen würde.

Der scharfsinnige und sachkundige Vers sstr desTractats über den Gecreidehandel, hat sehr deutlich ge-zeigt, daß, seit der ersten Einführung der Prämie aufdie Getreideausfuhr, der Preis des ausgeführten Ge-treides sehr mäßig angeschlagen, den Preis des einge-führten sehr hoch angeschlagen, um eine weit größereSumme überstiegen habe, als alle Prämien, die wäh-rend dieses Zeitraums bezahlet wordrn sind. Dieseshält er, nach ächten Grundsätzen des Handelssystems,für einen deutlichen Beweis, daß dieser erzwunceneGecreidehandel für die Nation wohlthätig sty, indemder Werth des ausgeführten, den Werth des einge-führten, um eine weit größere Summe übeisteige, alsdie ganze außerordentliche Ausgabe beträgt, weiche derStaat auf Beförderung dieser Ausfuhr verwendet hat.Allein er bedenkt nicht, daß diese außerordentliche Aus-gäbe, oder die Prämie, der geringste Theil des Auf-wandes ist, den die Ausfuhr des Getreides der Gesell-schaft wirtlich kostet. Auch das Kapital, welches derLandwirrh zur Erzeugung das Getreides verwendet, mußnur in Anschlag gebracht werden. Wofern nicht derPreis des Getreides, wenn dasteibe auf ausländischenMärkten verkauft wird, nicht nur die Prämie, sondern

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