Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
375
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meine Regel einer großen Menge von Ausnahmen un-terworfen, und die Lehre von den Rückzöllen ist da-durch verwickelter geworden, als sie bey der ersten Ein-richtung war.

B',y der Ausfuhr solcher fremden Güter, vonwelchen man vcrnuuhete, daß sie in weit größerer Men-ge eingeführt werd n würden, als zum einheimischenVerbrauche nöihig wäre, wird die ganze Abgabe zurückgegeben, und auch nicht einmahl die Hälfte der altenSubfidie inne behalten. Vor der Empörung unstrernordamerikanifchcn Kolonien hakten wir den 'Alleinhandeldes Tobaks in Maryland und Virginien. Wir führtenüber sechs und neunzig tausend Oxhöfte ein, und manrechnete den einheimischen Verbrauch auf nicht mehr alsvierzehn taufend. Um nun die starke Ausfuhr, welchenöthig war, damit wir des bleberrestss los würden, zuerleid tern, wurden alle Abgaben zurück gegeben, wo-fern die Ausfuhr binnen drey Jahren geschahe.

Wir haben noch immer, zwar nicht gänzlich,aber doch meistentheilö den Alleinhandel mit Zucker at:Sunsern westindischen Inseln. Wird der Zucker binneneinem Jahre ausgeführt: so giebt man alle Abgabenzurück; wird er binnen drey Jahren ausgeführt, alleAbga ben bis auf die Hälfte der alten Substdis, welchenoch immer bey der Ausfuhr der meisten Waaren innebehalten wird. Ob gleich die Einfuhr des Zuckers deneinheimischen Gebrauch weit übe,stecht: so ist doch derUeberfchuß, in Vergleichung mit dem vom Tobak, un-beträchtlich.

Vey gewissen Waaren, die von unsern Mauufac-turij.cn mit besonders eifersüchtigen Augen betrachtetA a 4 wer-