stand unserer nordamerikanifchen Kolonien und die Be-schaffenheit ihres Handels mit Großbritannien vor ihrerTrennung *)', kann zu einem Beweise dienen, daß diessBehauptung keineöwegeS ohne Grund ist.
aufleute lind Manlifaeturisien sind mit dem Alleür-
handel auf inländischen Märkten nicht zufrieden,sondern wünschen auch den auswärtigen Verkauf ihrerGüter so viel als möglich zu erweitern. Ihr Vaterlandhat über fremde Völker keine Gerichtsbarkeit lind kannihnen also dort selten ein Monopol verschaffen: folglichmüssen sie es dabey bewenden laßen, daß sie um gewissBegünstigungen in Ansehung der Ausfuhr ansuchen.
Unter diesen Begünstigungen scheinen die sogenann-ten Rückzölle die vernünftigsten zu seyn. Wenn mandem Kaufmanne bey der Ausfuhr die inländische Abgabeganz oder zum Theil wieder erstattet: so kann dieses nie-mahls die Ausfuhr einer großem Menge von Güternveranlassen, als ohne jene Abgaben ausgeführt mordenwäre. Dergleichen Begünstigungen wenden nicht einembesondern Gewerbe mehr von dem Vermögen des Landeszu, als diesem Gewerbe von selbst zufließen würde, sieverhindern nur, daß durch die Abgaben ein Theil dieses.Vermögens auf andere Gewerbe geleitet werde. Sie
Viertes Kapitel.
Vor; Rückzöllen.
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*) Dieß ist im Jahre 1775 geschrieben worden.