der zuführt: so wird das Debet und Credit einer jedensich gegen einander aufbeben. Wenn aber die eine, füreine größ.re Summe von der andern einführt, als siederselben wieder zuführt: so wird jene dieser mehr schul-dig, als diese jener. Das Debet und C eoit beyderhebt sich nicht gegen einander auf, und es muß von demPlatze, der mehr schuldig bleibt, Geld zugeschossen wer-den. Der ordentliche Wechselkurs also, da er ein Kenn-zeichen von dem gewöhnlichen Verhältnisse des Debetsund Credits zweyer Hank elbplätze gegen einander ist,muß auch den gewöhnlichen Belang ihrer Ein - und Aus-fuhr anzeigen, weil dieser nothwendig jenes Verhältnißgestimmt.
Allein, gesetzt auch, der ordentliche Wcchselcourrwäre eine zulängliche Anzeige von dem Verhältnisse desDebets und Credits zwischen zweyen Handelsplätzen;so würde doch d raus nicht folgen, daß die Handelsbi-lanz zum Vortheil desjenigen Landes stehe, welches einvortheilhaftes Verhältniß des Debets und Creditsauf seiner Seite hat. Dieses Verhältniß zwischenzwey Platzen wird nicht allezeit bloß durch den Handels-verkehr des einen mit dem ankern — es wird auch oftdurch den Verkehr bestimmet, den jeder dieser Plätzemit vielen andern Handelsplätzen hak. Wenn es, zumBeyspiel, gewöhnlich ist, daß die englischen Kaufleutedie Waaren, welche sie von Hamburg, Danzig, Riga,rr. s. w. kaufen, mit Wech elbriesen auf Holland bejah,len: so wird das Verhältniß des Debets unk Creditszwischen England und Holland nicht einzig und alleinnach dem Verkehr dieser beyden Länder unter einander be-stimmet, sondern Englands Verkehr mit den genannten
Plätzen