Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
320
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Z-o

seyn. Jetzt sind die sachkundigsten Männer in Frank-reich der Meinung, daß Eolbertö Verfahren für dasfand keine Wohlthat gewesen sey. Durch den Tarifvon 1667 belegte dieserMinistereinegroßeAnzahlfrem-der Manufackurwaaren mir hohen Abgaben. Auf fei-ne Weigerung, dieselben zu Gunsten der Holländer zumildem, verbothen diese iin I. 1671 die Einfuhr dersr-.nzöüschem Weine, Branntweine und Manufaktur-Maaren. Der Krieg von 1672 mag zum Theil durchdiese Handelssirenigkeiten veranlasste worden seyn. DerNimwegische Friede machte ihnen im I. 1678 ein En-de; man milderte einige 'Abgaben zu Gunsten der Hol-länder, und diese hoben dafür ihr Verboth auf. Umeben diese Zeit singen die Franzos n und Engländer an,einander ihren Gewcrbsteiß durch Abgaben und Verbo-the gegenseitig zu erschweren; doch scheinen die 'Armlo-sen das erste Beyspiel gegeben zu haben. Der Geistder Zwietracht, der send,m imimw zwischen beyden Na-tionen geherrscht hat, hat es zu keiner Milderung an dereinen oder der andern Seite kommen lasten. Im I.1 l"7 7 verböthe» die Engländer die Einführung der Spi-tzen, einer Flandrischen Manusac'nrwaare. Die Lan-desregierung , welche damahls Spanien unterworfenwar, verboth dagegen die Einfuhr der englischen wol-lenen Zeuge. Im I. 1700 wurde in England dasVerboth die Spitzen einzuführen, unter der Bedingungaufgehoben, daß die Einfuhr der englischen wollenenZeuge in Flandern wieder auf den alten Fuß gesetzt würde.

Wicdcrvergelcungen dieser Art mögen eine guteMaßregel seyn, wenn man dadurch die Abschaffung derbeschwerlichen hohen Abgaben oder Verbothe zu bewir-ken