Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
313
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den Schiff und Ladung confiscirt. Zu der Zeit, alsdiese Acte gemacht wurde, waren die Holländerwas sie noch immer sind- die größten Fuhrleute inEuropa; und durch diese Verordnung wurden sie gänz-lich davon ausgeschlossen, die Fuhrleute für Großbritan-nien zu seyn, das heißt, uns die Waaren von irgendeinem andern europäischen Lands zuzuführen.

Drittens: Eine Menge Güter, die sehr viel Raun:einnehmen, dürfe!:, selbst mir britnschen Schiffen, nurunmittelbar aus dem Lande, welches sie hervorgebrachthae, eingeführt werden; bey Verlust des Schiffes undder Ladung. Auch diese Verordnung war ohne Zweifelgegen die Holländer gerichtet. Holland war damahls,wie jetzt, die Hanptniedcrlage für alle europäische Waa-ren; und durch diese Verordnung wurden die brittischcnSchiffe abgehalten, die Güter der übrigen europäischenLander aus Holland zu hohlen.

Viertens: Gesalzene Fische von allen Arten, Fisch-bein, Thran und Fett, wenn jene nicht mir brittischenSchiffn gefangen, und diese an Bord derselben bereiterworden sind, müssen, bey der Einfuhr nach Großbri-tannien den Zoll der 'Ausländer doppelt bezahlen. DieHolländer, welche jetzt noch die vorzüglichsten Fischer inEurcpa sind, waren damahls die einzigen, die fremdeNationen mit Fischen zu versorgen strebten. Durch dieseVerordnung wurde es ihnen sehr schwer gemacht, Groß-britannien damit zu versehen.

Da die SchiffahrtSacte gemacht wurde, waren Eng-land und Holland zwar nicht wirklich im Kriege begrif-fen/ aber es herrschte doch die größte Erbitterung zwl-

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