Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
298
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er dabey den üblichen, oder doch nicht viel weniger, alsden üblichen Gewinnst vom Kapitale ziehet.

So giebt bey gleichen, oder bey fast gleichenGewinnsten jeder Großhändler dem inländischen Co'n«sunitionshandcl den Vorzug vor dem auswärtigen, unddem auswärtigen Consumkionshandcl den Vorzug vordein Zwischenhandel. Bey dem inländischen Handelverliert er sein Kapital nie so weit aus den Augen, als«6 oft bey dem ausländischen geschiehet. Er kann dieGesinnung und den Zustand der Leute, welchen er Cre-dit giebt, besser kennen; und sollte er auch betrogen wer-den: so ist er mit den Landesgesehen, bey welchen er sei-ne Entschädigung suchen muß, besser bekannt. Beydem Zwischenhandel ist das Kapital des Kaufmannsgleichsam unter zwey fremde Lander vertheilt, und keinTheil desselben muß nothwendig nach Hause, unter seineunmittelbare Aussicht, zurück kommen. Von dem Ka-pitale, womit der Amsterdamer Kaufmann Getreidevon Königsberg nach Lissabon, und Früchte und Weinvon Lissabon nach Königsberg schaffet, muß, in der Re-gel, die eine Hälfte sich in Königsberg, und die anderein Lissabon befinden. Es braucht nichts davon nach Am-sterdam zu kommen. Eigentlich sollte ein solcher Kauf-mann entweder in Königsberg, oder in Lissabon woh-nen; und nur ganz besondere Umstände können ihn be-stimmen, den Aufenthalt in Amsterdam vorzuziehen.Indeß bewegt ihn gemeiniglich die Ungemächlichkeit, vonseinem Kapitale so weit getrennt zu seyn, etwas von denKönigsberger Gütern, die er für den Lissaboner, undetwas von den Lissaboner Gütern, die er für den-uigsberger Markt bestimmt, nach Amsterdam kommen

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