Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
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dern, ihre eigne Obrigkeit und einen Stadkrach zu ge-be»; das andere darin, eine neue Miliz zu bilden, dieEinwohner dieser Städte zu bewaffnen, und sie unterder Anführung ihrer eignen Magistratspersonen, wenndie Umstände erforderten, zum Beystande des Königsins Feld ziehen zu lassen. Von diesem Zeitpunkte müs.sen wir, wenn wir den französischen Altertumsforschernglauben dürfen, den Ursprung der Stadträthe undStadtobrigkeiten in den Städten Frankreichs zu zähle»)anfangen. In Deutschland war es unter den Unglück-liehen Regierungen der Prinzen aus dem schwäbischenHanse, daß der größte Theil der jetzigen freyen Reichs-städte ihre ersten Privilegien erhielten, und daß der be-rühmte Hanseatische Bund fürchterlich zu werden an-fing. *)

Damahls scheint die Miliz der Städte der Land-miliz nichts nachgegeben zu haben; und da jene sichschneller, bey plötzlichen Ereignissen, versammeln konn-te: so zogen die Lords in ihren Streitigkeiten mit denihnen nahe gelegenen Städten sehr oft den Kürzern. InLandern, wo, wie in Italien und in der Schweiz, derLandesherr nach und nach sein ganzes Ansehen verlor,( entweder weil diese Länder von dem Sitze der Regierungzu rveit entfernt waren, oder weil sie durch ihre Gebir-ge eine natürliche Befestigung hatte») wurden die Städ-te größtentheils ganz unabhängige Freystaaten, die denAdel in ihrer Nachbarschaft unterjochten, ihn nöthigtenseine Schlösser niederzureißen, und gleich andern fried-lichen Einwohnern in den Städten z» leben. Dieß ist

die

*) C. Daniels Geschichte von Frankreich und Pftffels .^brL.-xS «rc.