zu einer Menge anderer Dienste gegen ihren Grundherrnverbunden wären; Dienste, welche selten entweder imPachtconkracte benannt, oder durch ein allgemeines Ge«seß bestimmt waren, sondern, auf jeder Baronie oderjedem großen Edelhofe, durch das eigene Herkommendessciden bestimmet wurden. Da diese Dienste also fastganz willkührlich waren, so unterwarfen sie den Pachtermannigfaltigen Bedrückungen. In Schottland hat dieAbschaffung aller solcher Dienste, welche nicht imPachk-conrract ausdrücklich bestimmt sind, den Zustand desLandmanns innerhalb weniger Jahre sehr verbessert.
Die Dienste, welche der Landmann dem Staatezu leisten hatte, waren nicht weniger willkührlich, alsdie, welche der Gutsherr von ihm forderte. Der Bauund die Verbesserung der Straßen — dieser noch viel-leicht durch ganz Europa bestehende, obgleich nicht al-lenthalben gleich drückende Frohndienst — gehörte zuden erstem: aber er war nicht der einzige« Wenn dieKriegsvölker des Königs, wenn die Leute seines Hof-staats, oder seine Beamten, hohe oder niedrige, sichvon einem Theile des Landes zum andern begaben: sowar der Landmann verbunden, sie mit Pferden, Wagenund Lebensmitteln, um einen Preis, wie sie das königli-che Verpflegungöamt *) festgesetzt hatte, zu versorgen.
Groß-
») Ich habe den Namen einer Person (ynrvoyer) durch dc»Namen des AinteS ausgedrückt, welches sie bekleidete, ohnewie ich glaube, in der Hauptsache dadurch etwas verändert zu,haben- Dies Recht des Hofes, bey seinen Reisen und denReisen seiner Beamten sich das zum Transport und zur Hof-haltung Nöthige, von den Einwohnern der Disiriete, durchSmith Unters. 2. Theil. s) welche