Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
139
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zugeben. Gemeiniglich hatten sie schon, wenn manso sagen darf, Zuvor ausgegeben, was sie borgten. Siehatten gemeiniglich eine so große Quantität auf Creditausgenommener Waaren verbraucht, daß sie am Endees nothwendig fanden, Geld auf Zinsen zu borgen, umihre Schulden bey den Kaufleuten und Handwerkern zubezahlen. Das geborgte Kapital erstattet diesen also ihrin den Waaren steckendes Kapital wieder, welches ihnender Landedelniaun, der ihr Kunde war, nicht aus denRenten seiner Ländereyen ersehen konnte. Um ein vor-her schon verzehrtes Kapital wieder zu ersehen, nicht ums.lbst verzehrt zu werden, war das Darlehn gemachtworden.

Fast olle Darlehne werden in Gelde gemacht: essey in Gold und Silber, oder in Papiergelde. Dasaber, was der Borger wirklich nöthig.hat, und was derWeiher ihm wirklich verschafft, ist nicht das Geld, son-dern des Geldes Werth, die Waaren, welche er dafüreinkaufen kann. Wenn er des DarlehnS bedarf, alseines Vorraths, von welchem er zehren will: so sind esjene Waaren allein, welche diesen Vorrakh ausmachenkönnen. Wenn er dessen bedarf, als eines Kapitals,um den Gewerbsteiß zu beschäftigen: so sind eS ebenfallsjene Waaren allein, welche den fleißigen Mann mit den,zu Unterhaltung seiner Arbeit nöthigen Werkzeugen,Materialien und Lebensrnitteln versehen. Vermittelstdes DarlehnS überträgt, so zu sagen, der Leiher demBorger sein Recht auf einen gewissen Antheil von demjährlichen Erzeugnisse des Bodens und der Arbeit desLandes, um denselben zu einem beliebigen Gebraucheanzuwenden.

Die