Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
106
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das Einkommen des Kapitalinhabers, dem es als Ge-winnst zukömmt, oder einer andern Person, die es a!6Landrente erhalt. So, zum Beyspiele, wird von denErzeugnissen eines Ackers der eine Theil dem Pachtersein hineingestecktes Kapital wieder bezahlen; ein andrerdem Pachter seinen Gewinnst, oder dem Grundherrnseine Rente bringen. Auf eben die Weise geht vondem Erzeugnisse einer großen Manufactnr, ein Theilund zwar der größte, auf Wiedcrbezahiung des Kapi-tals, welches der Unternehmer darin angelegt hat; undder zweyte macht erst seinen Gewinnst aus, und ver-schafft auf diese Weise dem Kapitalbesitzer ein Einkommen.

Derjenige Theil von dem jährlichen Erzeugnissedes Vodens und der Arbeit des Landes, welcher Kapt'tulren wiedererstattet, wird nie unmittelbar auf Unter-haliUng unproductlver oder nicht hervorbringendemArbeit verwendet. Er dient nur dazu, den Lohn prp-dUdtwev oder hervorbrrngenderArbcit zu bezahlen. Vondemjenigen Theile hingegen, welcher als Einkommen je-mandem zufällt, ist die Anwendung unbestimmt: exkann ebensowohl hervorbringende, als nicht he;vorbrin-gende Arbeit zu bezahlen gebraucht werden.

Alles was von seinen gesammelten Vorwehen einMann als Kapital ansieht, wendet er nur in der Ab-sicht und mit der Erwartung an, einen Gewinn davonzu ziehen. Er unterhält also davon keine andere Arbei-ter, als die etwas hervorbringen. Das, was für ihnKapital gewesen war, wird für seine Arbeiter Ent-kommen. Sobald er aber selbst einen Theil davonauf die Bezahlung nicht hervorbringender Arbeit wen-det: sobald Hort dieser Theil aus Kapital zu seyn, und

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