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habe schon bemerkt, daß von den vier Theilen, auswelchen dieses letztere Kapital bestehet, Geld, Lebens-mitte! , rohe Materialien, und vollendete Manufactur-Waaren, die drey letztem immer von Zeit zu Zeit ausdemselben herausgezogen, und entweder dem stehendenKapitale, oder den zum unmittelbaren Verbrauche be-stimmten Verrathen der Gesellschaft einverleibt werden.Alles, was von Verbrauchbaren Waaren nicht dem er-stem zugewandt wird, kömmt zuletzt unfehlbar unter dieletztem, und macht einen Theil des reinen Einkommensder Gesellschaft aus. Diesem reinen Ertrage wird alsoLurch das umlaufende Kapital nichts entzogen, ausge-nommen wenn ein Theil davon zu dem stehenden Kapi-tale übergeht.
Die Lage eines Privatmannes ist in dieser Rücksichtganz anders, als die Lage eines gemeinen Wesens.Bey jenem macht sein umlaufendes Kapital nie einenTheil seines reinen Einkommens aus: sondern diesesmuß bloß aus den Gewinnsten entstehen, welche jenesKapital bringt. Für die ganze Gesellschaft hingegenkann das, was heute noch umlaufendes Kapital einesoder des andern ihrer Mitglieder ist, künftig einmahlreines Einkommen werden. Die Waaren in eines Krä-mers Laden, gehören nicht zu den Verrathen, welchefeinem eignen Verbrauche gewidmet sind: aber seineKäufer können sie für den ihrigen bestimmen; und dießkann grschehen, ohne daß weder er noch sie von ihremKapital etwas dabey einbüßen. Der Krämer bekömmtden Werth seiner Waaren, mit Gewinnste, von seinenKäufern ersetzt: und diese können den Ankauf von denbloßen Gewinnsten ihres Kapitals gemacht haben.
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