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1 (1799)
Entstehung
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als hinreichend, um das darein gesteckte Kapital, nebstdem gewöhnlich davon erwarteten Gewinnste, zu erstat-ten. Etwas bleibt also sicher für den Grundherrn, alsDiente, übrig.

Die wüstesten Brüche in Norwegen und Schweden,können doch als Weideplätze für das Vieh genutzt wer.Leu, wovon die Milch und der junge Zuwachs stets mehrals hinreichend ist, nicht nur alle die Arbeit zu bezah-len, die auf die Wartung des Viehes verwandt werdenniuß, um dem Eigenthümer oder Pachter desselben, dasAnkaufskapical mit gehörigen Zinsen zu ersetzen; sondernauch dem Grundherrn eine, wenn auch nur kleine, Ren-te zu bringen. So wie die Weide besser wird: sowachst, natürlicher Weise, diese Renke. Denn nunkann nicht nur eine größere Anzahl Vieh auf demselbenFlecke Landes erhalten werden; sondern, da mehr Viehin einen kleinern Raum zusammengedrängt wird: sosind auch, zur Verpflegung desselben, und zur Einsamm-lung der davon zu erwartenden Früchte, weniger Händenöthig. Der Grundherr gewinnt daher auf beyden Sei-ten, durch die Vermehrung der Erzeugnisse, und durchdie Verminderung der Arbeit, deren Lohn von jenen ge-nommen werden muß.

Die Landrente ändert sich, bey gleicher Fruchtbar-keit des Landes, mit dessen Lage eben so, wie sie, beyeinerley Lage, sich nach der Fruchtbarkeit abändert. Inder Nachbarschaft einer großen Stadt giebt ein gleichfruchtbarer Acker mehr Rente, als in einem entferntenWinkel des Landes. Wenn es auch an beyden Ortengleich viel kostet, die Producte zu erzeugen: so kostet esdoch an den ersten weit weniger, sie zu Markte zu brin-

gen.