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1 (1799)
Entstehung
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der einzelnen) die zwar, ohne Zweifel auch unter dieMißbrauche gehörten, aber wahrscheinlicher Weise nieeine allgemeine Bedmckung einer großen Vollsklasseveranlassen konnten. Ich getraue mir zu behaupreir,daß kaum irgend einen armen Mann in Eng andgiebt, der sein vierzigstes Jahr erreicht, und nicht schonmehr als einmahl das Unterdrückende dieser das Änscks-stgwerdm betreffenden Gesetze gefühlt hat.

Ich schließe dieses lange Kapitel mit der Beiner-kung, daß, ob es gleich vor Alters üblich war, dasTagelehn anfangs, vermöge allgemeiner das ganze Kö-nigreich betreffender Gesetze dann, durch besondereVerordnungen der Friedensrichter für jede Grasschaft,zu bestimmen: beyde Gewohnheiten doch jetzt gänzlich inVergessenheit gekommen sind.Es wäre in der ThatZeit," sagt D. Burn,daß die Gesetzgeber, nach ge-machten Erfahrungen von vierhundert Jahren, alle Be-mühung ausgäben, Sachen, die ihrer Natur nach kei-ner allgemeinen und fortdauernden Bestimmung fähigsind, positiven Verordnungen zu unterwerfen. Dießist in Absicht des Arbeitslohnes ganz besonders wahr.Sollten alle, die einerley Art der Beschäftigung treiben,auch vollkommen gleichen Lohn ihrer Arbeit bekommen:so würde gar keine Nacheiferung unter ihnen statt finden;und vorzüglicher Fleiß, oder vorzügliche Geschicklichkeitwürden unvergolten bleiben.

Und doch erscheinen noch zuweilen Parlomentsac-ten, welche den Arbeitslohn, an besondern Orten undin besondern Gewerben, festzusetzen versuchen. So ver-biethet die achte Arte Georgs des dritten, allen Schnei-

R 2 der