Druckschrift 
1 (1799)
Entstehung
Seite
187
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Treffer ziehen, olles das gewinnen, was von denjenigenvcrlohren wird, welche Nieten gezogen haben. In ei-,ner Lautbahn des Glücks, wo zwanzig zurückbleiben, ge-gen einen, der das Ziel erreicht, muß von Rechtswe-gen , dieser eine alles das gewinnen, was auf jene zwan-zig Verunglückten gekommen seyn würde. Der Nechtö-gelehrte, der vielleicht erst in seinem vierzigsten Jahreansängt, einen Erwerb von seinem Berufe zu ziehen,muß billiger Weise, nicht nur die Vergütung für seineeigene so langwierige und so kostbare Erziehung, sondernauch den Ersah für die Erziehung von mehr als zwanzigandern bekommen, die sich nie einen Pfennig damit wer-den erwerben können« So ausschweifend groß die Ad-vokatengebührcn zuweilen zu seyn scheinen, so füllen siedoch dieses Maß nie aus« Man berechne, was wahr-scheinlich , an einem bestimmten Orte, von allen Ar-beiten irgend eines gemeinen Handwerks, zum Bey-spiel, des Schusterhandwerks jährlich gewonnen, undwas jährlich von ihnen ausgegeben wird: und man wirdgewiß, in den allermeisten Fällen, die erste Summeetwas großer, als die letzte, finden. Aber nun macheman dieselbe Rechnung in Absicht aller Rcchtsgelchrten,und man wird, auch bey dem niedrigsten Anschlage ih,rer Ausgaben, und dem höchsten ihrer Erwerbe, dochjene um vielemahle größer, als diese finden. Die Pro-session der Rechcsgelehrten, als eine Lotterie betrachtet,ist also bey weitem keine vollkommen billige Lotterie«Wenn man bloß auf den Geldlohn sieht, welchen siebringt: so wird sie wirklich , so wie mehrere andere derhöhern und ehrenvollen Professionen, zu schlecht bezahlt. *)

Nicht

*) Man »keimt leicht« daß das, was Smitb in diesem .Absätze

von