Druckschrift 
1 (1799)
Entstehung
Seite
114
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Sobald Land ein Eigenthum geworden ist, ver-langt der Besitzer von Grund und Boden einen Aurheilvon allen den Erzeugnissen, die durch Arbeit auf seinemGebieth entweder eingesammelt oder hervorgebracht wer-den. Seine Rente muß also zuerst von dem Erzeug.Nisse dieser Arbeit abgezogen werden.

Selten geschieht es, daß eben der Mann, welcherden Acker pflügt, auch Vermögen genug hat, sich solange zu unterhalten, bis die Ernte reift. Sein Un-terhalt wird ihm also gemeiniglich von dem Kapitaleeines andern vorgeschossen. Dieser andere ist der Pach-ter, der ihn in Alben sitzt, - der aber gar keinen Vor-theil davon haben würde, ihn als Arbeiter anzustellen,wenn er nicht an dem Erzeugnisse seiner Arbeit einen An-theil bekäme, und von demselben sein aufgewandtesKapital mit Gewinnste zurück erhielte. Dieser Gewinnstverursacht den zweyten Abzug von dem Produete der aufLändereyen gewandten Arbeit»

Fast alle andre Arten der Arbeit leiden einen glei-chen Abzug von ihrem Erzeugnisse, um den Gewinnstdes Kapitalisten davon zu bezahlen. In allen Kunst-und Fabrikgewerben, hat der größere Theil der Arbeitereinen Meister nöthig, der ihm die Materialien zur Ar-beit darreiche, und ihm, bis zur Vollendung derselben,seinen Unterhalt und seinen Lohn vorschieße. DieserMeister verlangt seinen Antheil an dem Arbeikserzeng-nisse, oder au dem Werthe, welcher dem rohen Male-riale durch die darauf gewandte Arbeit zugesetzt wird:und dieser Antheil macht seinen Gewinnst anS.

In einzelnen Fallen geschieht es zwar, daß unab-hängige Arbeiter Fond genug haben, um sich sowohl die

Mate-