Gewinnste, und zwar Gewinnste, die dem Betrage des-selben allgemein sind. >—> Von dem Preise also, wel-
cher für eine Waare bezahlt wird, ist der Gewinnst,welchen der Unternehmer davon zieht, ein Bestandtheilganz andrer Art, und durch ganz andre Grundsätze ge-ordnet, als der Arbeitslohn, welchen der Fabrilant er-hält.
Sobald die Sachen sich in diesem Zustande befin-den, gehört nicht mehr das ganze Product der Arbeitdem Arbeiter zu. Er muß es vielmehr, in deu meistenFällen, mit dem Kapitalisten, der ihn beschäftiget,theilen. Auch ist nicht mehr die in Erzeugung einerWaare angewandte größere, oder geringere Arbeit, dereinzige Umstand, wornach sich die Quantität der dafürerkäuflichen Arbeit richtrt. Zu dein Werthe der her-vorbringenden Arbeit, muß, im Verkaufpreise der her-vorgebrachten Waaren, noch etwas für den Gewinnstdes Kapitalisten, aus dessn Fonds der Arbeitslohn vor-geschossen, und die Materialien herbeygeschasst wordensind, hinzukommen.
Sobald als in einem Lande Grund und Boden Pr»-vateigenthum geworden ist: wandelt auch die Gutsbe-sitzer die den Menschen überhaupt so natürliche Neigungan, zu ernten, wo sie nicht gesäet haben, und selbstfür die freywilligcn Erzeugnisse dcS ihnen ZugehörigenFeldes eins Rente zu fordern. Das Holz in, Walde,das Gras auf dein Felds, welches, so lange Grund undBoden allen gemein war, dem, welcher es haben wollte,nur die Mühe, es einzusammeln, kostete, wird nun,von dem Grundherrn mit einer Abgabe, oder einemKaufpreise beladen. Es muß diesem Grundherrn nebm-
F r lich