Wicht, dasselbe hier einzurücken, verstehtsich mit aller der Rücksicht, unter welcherallein eö verstattet ist, Privat-Schreibenüber wissenschaftliche Gegenstände, vhneausdrückliche Erlaubniß des Schreibersbekannt ;n rnachen. In diesem gegenwär-tigen Falle berechtigt über dieß die Auf-forderung, und die auf dieselbe und b!vßihrcntwegen erfolgte Belehrung die öffent-liche Vrkanutmachung. Daß die Ant-wort in der Fortsetzung einer kleinen Jahr-schrift erscheint, in welcher die Anfrage ge-schehen ist, versteht sich von selbst; so seltensonst auch bisher der Fall bey Werkcheudieser Art eingetreten seyn mag. DerHerausgeber rechnet sich die Rücksicht, dieein Mann von dem Geiste und den Ein-sichten des Herr« Grafen Mellin aufseiire Anfragen genommen hat, zur wahrenEhre. Hier ist der Vrieft
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