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2 (1837) Andachtsbuch einer christlichen Familie
Entstehung
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das Gesetz, weil eS nicht Gottes, sondern Menschen Werk war:der sündigt und ist in seinem Gewissen strafbar, nicht weil derWein an sich etwas Unreines ist, sondern weil er das Gesetzverletzt, und die Vorschrift seines Glaubens abwirft. Denn werdarum Gesetze verhöhnt, weil sie Menschenwerke sind, wirdendlich nichts Heiliges mehr anerkennen, und vor keiner Ord-nung Scheu empfinden. Wenn die Satzungen der Kirche ineinigen Gegenden den Genuß der Fleischspeisen an gewissen Tagenuntersagt haben, und der, welcher sich öffentlich zu seiner Kirchebekennt, dennoch das Fleisch genießt, weil das Verbot Men-schenwerk sei, der sündigt und ist in seinem Gewissen strafbar,nicht weil das Fleischessen an sich sündlich ist, sondern weil er sichgegen das Gesetz der Kirche empört, welcher er anzugehörensich bekennt. Er ist ein Abtrünniger. Seine Handlung ge-schehe nun öffentlich oder geheim, Gott kennt sie. Nicht dasEssen, sondern der treulose Sinn, in welchem er, macht ihnzum Sünder.

Es ist möglich, daß etwas unter gewissen Umständen nützlichund unter andern schädlich sein kann. Aber die Tugend hängtnicht von den Umständen ab, wie das Nützliche. Das Nütz-liche ist nicht immer die Tugend. Sonst müßte ich den Betrügeredelmüthig heißen, weil er sich selbst nützlich zu sein strebt; oderden Verschwender tugendhaft nennen, weil sein VerschwendenAndern nützt. Die That heiligt nicht den Sinn, sondern derSinn, die Tugend heiligt die That. Die gleiche Handlung kannWirkung des Eoelmuths und der Niederträchtigkeit sein, je nach-dem der Sinn der Menschen dabei verschieden ist, welche sieausüben. Zwei Menschen unterstützen mit gleichen Geldsummeneine arme Familie, der Eine, um sie aus der Tiefe ihres Elendeszu ziehen, der Andere, um eins ihrer Glieder zu einer Schänd-lichkeit zu bestechen. Waren beide in der gleichen That gleichtugendhaft?

Und so verschieden auch in den Ländern der Erde die Sitten,Gebräuche und Ordnungen der Menschen sein mögen: überallwohnt doch ein tiefes Gefühl und Ahnen dessen, was recht,erhaben und tugendhaft ist. Und dies Bewußtsein des Rechts