rin Gesetz, wenn wir durch unbekannte Macht gezwungen wür-den, zu handeln, wie sie es gut fände? Wozu Strafen für unsereSünden, wenn Gott selbst unfern Willen beschränkte, daß wirnicht thun könnten, was wir möchten; sondern allein das, waswir nach seinem Rathschlufse thun müßten?
Die unrichtige Vorstellung von der Einwirkung Gottes aufAnsere Handlungen veranlaßt auch in unfern Tagen noch man-cherlei Verirrungen. — Es ist Pflicht, sich darüber zu belehren.Auch in unfern Tagen wird wohl bei einem inbrünstigen Ge-bete manches Gelübde gethan. Es ist Pflicht, vor dem Un-überlegten und Schädlichen zu warnen. .Denn Gott selbst sinddergleichen Versprechungen nicht immer angenehm. Wären sie-es: so würde er uns durch Jesum, seinen Sohn, dazu auf-gefordert haben.
Unter Gelübden versteht man gewöhnlich ein feierliches Ver-sprechen, irgend etwas uns Schwerfallendes zu leisten, wenn dieGottheit dafür unfern geheimen inbrünstigen Wunsch erhörenwill. Geht der Wunsch in Erfüllung, hält man sich verpflichtet,das Versprechen zu halten, was man dem Himmel, oder Gottrmd seinen Heiligen, gethan hat.
Zwar läßt sich nicht läuznen, daß das Ablegen eines Gelüb-des immer ein frommes, sich gern mit Gott beschäftigendes Ge-müts voraussetzt. In dieser Hinsicht könnte es als ein löblichesZeugniß religiösen Sinnes gelten. Auch läßt sich nicht läugnen,daß derjenige, welcher Gott Gelübde darbringt, es mit kind-lichen: Herzen, mit Glauben, mit Inbrunst thut. Und wäreselbst das Gelübde vergebens, bleibt doch das Herz ehrwürdig,welches dasselbe that, vorausgesetzt, daß es ein edles Gelübdesei für eine edle Sache. — Aber läugnen läßt sich auch von derandern Seite nicht, daß ein Mensch, der Gott durch Darbrin-gung von Gelübden zu bewegen hofft, ihm einen Wunsch zugewähren, von dem Verhältnisse der göttlichen Liebe zum Men-schen, von der Natur des rechten Gebetes und von dem Geistdes wahren Christenthums keine richtige Vorstellung habe. Erkann mit Glauben und Vertrauen bitten; aber er bittet zugleichmit Eigensinn.