anhören und antworten. Je ruhiger unser strafender Ernst ist,um so richtiger ist unser Ausdruck über die Art ihres Vergehens:wir übertreiben und vergrößern dasselbe nicht, wie gewöhnlichbei leidenschaftlicher Hitze geschieht. Der ertheilte Verweis wirddadurch um so treffender und niederbeügender, west er nurWahrheit enthält.
Nicht über jedes kleine Versehen predige und schmähte. Ent-weder gewöhnen sich deine Untergebenen an den Ton, und dannfruchtest du mit demselben zuletzt nichts; oder deine unaufhörlicheUnzufriedenheit und die Ueberzeugung, daß sie dir selten odernie etwas recht machen können, erbittert sie gegen dich; dannvergrößerst du das Uebel, statt es zu vermindern. Schweigelieber schonend zu kleinen Vergehungen, wenn sie dieselben selbsteinsehen; oder deute sie ihnen mit freundlichem Ernst an, wennsie den Fehler nicht erkannt hätten. — Am allermeisten aber hütedich, wenn du einmal das Tadelnswürdige getadelt hast, davonwieder bei andern Gelegenheiten zu reden. Das Geschoh-«,' mußvergessen werden. Wer uns einen Fehler nach Tagen und Wochennoch immer vorhält und immer nachträgt, hat entweder einschadenfrohes Herz, oder viel Unversöhnlichkeit. Wer könntesolchen lieb gewinnen?
Weit mehr, als durch Strafen, kannst du durch Auf-munterungen, durch kleine Belohnungen und Freu-den den Diensteifer und die Anhänglichkeit deinerUntergebenen erwecken. Haß zeugt Haß. Gib den aus-bcdungenen Lohn gern, ohne Knauserei. Ein treuer Arbeiterist seines Lohnes werth, sagt die Schrift. Doch damit zahlstdu nur deine Schuld ab ; der Arbeiter ist dir zu keinem Dankdafür verpflichtet, denn er leistete dir die verheißenen Dienste,so weit er dazu fähig war. Aber erzeige dich gütig gegen ihnüber deine Schuld hinaus; ein belobendes Wort aus deinemMunde erfreut ihn mehr, als dein Geld ; ein Geschenk, sogering es auch sei, eine Freude, die du ihm machst, verbürgenihm deine Zufriedenheit, deine Gunst. Dadurch machst du ihnzu deinem Schuldner. Das war nicht zum Lohne einbedungen.Er kann nur mit verdoppeltem Pflichteifer, mit vermehterI. 14