Ketzer, fordert sie Verdammung und Verfluchung seinesbisherigen Glaubens, und weil sie, was sie niemalsgewesen ist und niemals seyn wird, doch sevn will,nämlich die katholische oder allgemeine, verpflichtet siejeden, der sich ihr zugesellt, Proselyten in seinemKreise zu werben. Nun es gehört in der That einhoher Grad von Vcrläugnung seiner selbst, d. h. sei-ner Vernunft, und ein aus reiner Wahrheitsliebekaum erklärbarer Eifer dazu, ein solches Glaubensbe-kenntnis; abzulegcn, solche Verdammung und Ver-fluchung auszusprechcn und solche Verpflichtung aufsichzu nehmen, und unhegreifflich ist es in der That, wieMänner von Einsicht und Bildung, der Graf Stol-berg z. B. und der Herr von Haller, zu solchen Lei-stungen sich haben verstehen können.
Nichts diesem AehnlicheS ist zu Mühlhausen gefor-dert und geleistet worden; auf würdige, dem Geistedes Evangeliums entsprechende Weise, ward die Auf-nahme der neuen Mitglieder von der die evangelischeKirche hierbey vertretenden Behörde vollzogen.
Beyfallswürdig, wie das Verhalten dieser Be-hörde, ist endlich auch das von der Negierung beobach-tete Verfahren, welches jeder Unpartheyische, sey erKatholik oder Protestant, dem Grundsätze der Reli-gionSparicät völlig angemessen finden muß. Jeder Ein-wohner des Großherzogthumcs Baden hat das Recht,zu einer der beiden gesetzlich anerkannten und aufge-nommenen Confessionen, nach freyer Wahl, sich zuwenden. Dieses Rechtes bedienen sich der Herr vonGemmingen und die gleichgcsinneten Bewohner vonMühlhausen, indem sie Mitglieder der evangelischenKirche werden, und alles, was die Regierung den