kes nicht allein dem achten Theile des preußischenStaates (etwa 600 O.uadratmeilen) diese Vor-theile wieder genommen sind, sondern das ganzehandelnde und reisende Publicum, welches diepreußischen Länder berührt, wird den lästigsten For-men, der drückendsten Officiantenwillkühr unter-worfen, indcß die höchsten Staatsbeamten des hei-teren Glaubens sind, daß eine treffliche Einrich-tung des Staates Bedürfniß und des VolkesWünsche erfülle. Die neueste Steuergesetzgebungvom 30. Mai 1820, welche den größeren Städ-ten eine besondere Schlacht- und Mahlsteuer, demübrigen Lande eine Kopfsteuer auferlegt, führtendlich in jene die Th orcon trolle wiederein, trennt sie vom Lande und scheintbeinahe die Verarmung der Städte fest-stellen zu sollen. —>
Manche Theile der Staatsverwaltung haben,wie die angestrengte Wirksamkeit des Staatscanz-leramtes beweist, eine Restauration nöthig, wenndie Staatsfinanzen zu einem gedeihlichen Zustandegelangen sollen; so der eigentliche Regierungsme-chaniSmus, welcher in der schwerfälligen Formder Provinzialregierungen unerhörten Zeit- undKostenaufwand verursacht; so die Verwaltung derStaatsgeldgeschäfte, den Händen eines Institutesüberantwortet, dessen krebsartiger Schaden selbstder sachkundigen Beobachtung ausländischer großerBanquierö nicht entgehen konnte. —