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staat, den Gewinn des Landbaues als die Haupt-quelle des Nationalreichthums erachten muß; einsolches indirectes Steuersystem, weil der Bewoh-ner mercantilische Thätigkeit, begünstigt von denlanggezogenen Grenzen, aus dem Kleinhandel mitden Nachbarn, vom Auslande den Gewinn lösenmuß, der sonst, bei geringerer Theilnahme amgroßen Welthandel, den überall von den Grenzenberührten Staatsbürgern verloren geht. — Fürbeide Erfordernisse geschah bisher, daß vor zehnJahren durch ein Gesetz allgemeine Grundsteueraugeordnet ist; daß ferner in der Einleitung desGesetzes vom 26. Mai 1818 und in den nachherdurch die Staatszeitung über solche Gegenständegemachten Mittheilungen, in Betreff der Ein-gangs- und Verbrauchssteuer, die eben ausgespro-chenen Grundsätze als löblich anerkannt, dem We-sen nach aber altpreußische Accisevorurtheile überden Haufen gestoßen und durch die Verwaltungunmöglich geworden sind. — Zwar priesen 1818die Altpreußen die neue Zoll- und Verbrauchs-steuer in der Staatszeitung an, weil durch sieeine Gleichstellung der Städte und des stachenLandes erfolgt, alle lästige Thorcontrollen aufge-hoben und der innere Verkehr völlig freigegebcnsey; und bis zum Jahre 1820 gingen diese offi-eiell hervorgehobenen Bedingungen eineszweckmäßigen Steuersystems wieder so weit verlo-ren, daß unter der Benennung des Controllbezir-