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waltung, wie in der Administration der Regalien,seinen Beruf findet. ") — Wäre eine Verfas-sungSbasis vorhanden gewesen, so konnte eine sol-che Theilung nie erfolgen; da fie aber eintrat,konnte der Graf von Bülow nicht mehr an derSpitze eines zu so beschränkter Stellung zurück-geführten Ministeriums bleiben, sondern er batden König um seine Entlassung. In diesem,den treuen Diener des Thrones und den freimü-thigen Beurtheiler der inuern Staatsverhältnisseauösprechenden Gesuche entwickelte er seine bishe-rige Lage und die des preußischen Finanzwesensauf die bündigste Weise, ohne irgend etwas zuscheuen, als das heilige Gebot der Wahrheit. —Der König gewährte jene Bitte; doch die Aner-kennung des Werthes eines so ausgezeichnetenStaatödicnerS verstattete nicht, diesen, wie eösonst bei verabschiedeten Finanzministern gewöhn-lich ist, in den Privatstand zurückzuschieben; alsMitglied des Staatsministeriums blieb er in Thä-tigkcit, erhielt das Präsidium der Finanzsectiondes Staatsrathes und ein für ihn neu errichtetes
*) Bon dieser Einrichtung gilt dasjenige, was Fr. v. Rau- !
wer in der vorher angeführten Abhandlung S. 447 sagt: j
„Die Anstellung derselben hat großen Theils ihre Wurzel ^
in der Sucht, mehr zu hemmen und zu controlliren, als l
zu fördern; ja von dieser Sucht waren alle älteren obern !
Behörden «»gesteckt, und die neuen haben nicht überall l
lange genug Quarantäne gehalten." — j