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Leben des Grafen Ludwig Friedrich Victor Hanns von Bülow, Königlich Preußischer Staats- und Handels-Minister
Entstehung
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sich nicht selbst an, sondern stellte sie dein Justiz-ministerio anheim, welches sie in einem ausführ-lichen, demnächst dem Staatöministerio vorge-legten Gutachten, bejahend beantwortete. Die-sem gemäß stimmte auch das Staatsministeriumfür die Wiederherstellung der Obligationen, undveranlaßte die Cabinetsordre des Königs (vom22. Juni 1815), welche den Finanzminister mitder Vollziehung dieses GerechtigkeitSacteSbeauftragte. Man sieht gar leicht, daß derGraf von Bülow die härtesten Vorwürfe ver-diente, wenn er irgend anders gehandelt hätte,als geschah, und daß nur die ärgsten Mißdeu-tungen und Verdrehungen seinem Rufe nachthei-lige Gerüchte aus dieser Begebenheit spinnen konn-ten. Wenn Gerechtigkeit die höchste Staatöklug-heit ist, so werde besonders hier erwogen, daßdie Maßregel selbst, wie der Zeitpunct, sehr rich-tig gewählt war. Aller im Hinterhalt umher-schleichenden Verunglimpfungen ungeachtet, gewanndadurch der Credit des preußischen Staates undseines Finanzministers bedeutend, welches bei demvon Neuem gegen Frankreich ausgebrochenen Kriegevon besonderer Wichtigkeit seyn mußte, vorzüglichfür die Provinzen zwischen der Elbe und We-ser, wo damals das meiste baare Geld vorhan-den, und denen ohnehin, seit der Wiedervereini-gung mit dem preußischen Staate, unter der Gou-vernementsverwaltung nicht viel Erfreuliches zuge-