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daß man die reducirten Obligationen, in sofernsie noch in den Händen der ursprünglichen Be,sitzcr wären, wieder Herstellen möchte, nach ihremwahren Werthe, indem bei einer allgemeinen Wie-derherstellung nur den spätem Erwerbern ein un-erhörter Gewinn auf Kosten des Staates zuge-sprochen würde, und die beabsichtigte Ausgleichungeines westfälischer Seits verübten Gewaltstrei-ches nicht denen zum Nutzen gereichte, welche jeneerduldet hätten. — Solche Ansicht schien bei ober-flächlicher Betrachtung ganz billig; wer aber er-wog, daß die Obligationen alle auf den Inhaberlauteten, daß mithin der ursprüngliche Besitz, wiedie Art des Erwerbes in vielen Fällen schwierig,in vielen gar nicht juridisch documentirt wer-den konnte, fand leicht, daß eine so gegebene Be-stimmung nur zu häufigen Ungerechtigkeiten, end-losen Processen und zu persönlichen Begünstigun-gen führen konnte. Je mehr über das Für undWider in der Sache gestritten wurde, um soleichter überzeugte sich der Finanzminister, daß eöhierbei allein auf den Rech tSpu net ankomme,daß mithin die von ihm in Antrag zu bringendeMaßregel allein auf der Beantwortung der Frageberuhe: hat der preußische Staat gegen-wärtig die rechtliche Verpflichtung, denvollen ursprünglichenNominalwerth derObligationen wieder herzustellen, odernicht? — Die Entscheidung hierüber maßte er