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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
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v. Bairischer Gerichtsbrief vom 2ahr

1422 . ( 1 ).

(Alls den IVlonumeiiti» Loicis. Vol» XII. ^>. 228 .)

Ich Andreas S üntz in g er, die Zeit Rich-ter in dem Viecht reich bekenne öffentlich mit diesemBriefe: da ich saß mit gewaltigem Stab zu Vi rchtach in derBannmark an den Landrechten, von meines Herrn wegen,Herrn Peter des Kamerauer zu Haustein, dieZeit P f l e g e r s indemViechtreich; dakam für mich auf Recht Jakob Kod von Eisnens-berg und Barbara seine Hausfrau, des Hink-hofers Schwester, mit Versprechern und klagte, undbat Gerichts wegen (oder: wider,Hintz") des Hofs

zu Veldern und sprach (versteht sich durch ihrenVersprecher) ,,wie sie (nämlich des Köders Frau) dar-auf eine Erbschaft hätt, dazu sie rechter Erb und Ge-noß wär; diese könnte weder sie noch ihr Mann vondem Abt von Oberaltaich ohne Gericbts Hülfenicht bekommen; und hätte sich doch der hochwürdigeHerr von Oberaltaich mit ihren Brudern denHinkhofern verglichen (gericht") um ihren Erb-theil; sie traue Gott und dem Rechten wohl, er ver-gleiche sich mit ihr auch um ihren Erbthcil; dieß könn-te sie alles nicht bekommen ohne Gerichtö Hüls; und

(1) Ich erlaube mir hier, die Schreibung dieses Briefs in die neu-ere umzusetzen, und ganz veraltete Worte mit allgemeinverständlichen zu vertauschen; um die Anschaulichkeit derSache nicht durch die äussere Form zu erschweren.