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Betrachtungen über die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege
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tenstand jedem Manne von Geist Und Herz eine fastunermeßliche Ehrenbahn eröffnet, auf welcher ihn nichtnur der Ruhm begleitet, sondern auch am Ziel die er«habenstett Würden des Staats, Glanz und Reichthumals eine, beinahe sichere, Belohnung ausgezeichneterDienste ihn erwarten (33). Wer nicht in der Fernesuchen mag und die Wahrheit auch in kleineren Ver-hältnissen zu erkennen fähig ist, wird noch großen Theilsin dem Advokatenstand der freien Städte des deutschenBundes erfreuende Thatsachen zur entscheidenden Lö-sung seines Zweifels finden.

Advokat ist> läßt sich, ehe er in dem Gerichtshöfe seinesSitz nimmt, in diesen Stand aufnehmen- <-k-ü. m. d>. 3.

(33) Sitz im Unterhaus, Oberrichterstellen - das Amt eines Prä-sidenten, Sprechers/ Lordkanzlers, die Erhebung ziir Pai-ne- Ueber den Chürücter des enalischen ÄdvökatenstanbeSsagt unter andern Lore--:Unter sich leben sie wie Brü-den Sie kennen keine andere Nebenbuhlerei/ als die desTalents- Keinem fällt es ein/ sich durch andere Mittelüber seinen Nebenmann erheben zu wollet!/ und den klein-sten Schritt zu thun / uM eine Sache an sich zu ziehen- IhrZartgefühl über diesen Punkt geht sv weit/ baß sie es miß-billigen würden / wenn der Sohn eines Sachwalters sich anden Bezirk seines Vaters ünschlöße/ und die Vortheile be-nutzte, die ihm der vön seinem Vater erworbene Ruhmüber seine Milbrüder geben würde.",