Neuntes H a u p t st ü ck.
Von den Beschränkungen der Oeffentlichkeit, hin, >sichtlich der Personen und Sachen.
den Republiken des Alterthums, wo es die Wür-de eines freien Bürgers forderte, unbekümmert umhäusliches, ausschließend dem gemeinen Wesen zu leben;wo die Arbeit dem Sklaven gehörte, jedem Herren,mit und ohne Sklaven, der Müssiggang als ein Ma-jestatsrecht vorbehalten war; wo der vornehme Müs-siggänger von seinen Reichthümern, der arme Tauge-nichts entweder auf Kosten des Staats oder einzelnerPartheihäupter, von Geld- oder Gctraidespcnden, vondem vertheilten Opferfleisch, oder, was noch mehreintrug , von Bestechungen lebte (1): da konnten im-merhin die Richterstühle von jener zahlreichen Mengeumlagert seyn, welche ohnedies auf dem Markt oderunter den öffentlichen Hallen sich umhertrieb und nichts
(i) Vergl. Mitford Geschichte Griechenlands, Kapit.V. Abschn. IV. Eichstädts Uebers. Thl. 1. Seile 434 f.