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licher Unpartheilichkeit; soll derselbe, unzugänglichder Furcht wie der Hoffnung, verschlossen gegen jedenfremden Einfluß, auf nichts sehen als auf das Gesetzund die Thatsache vor ihm, auf nichts hörenals auf sein Gewissen in ihm , nichts scheuenund fürchten als Gott über ihm: so muß er, um
nicht unwürdig vor sich selbst zu erscheinen, eben sounbekümmert seyn um die Meinung des Volks, als umGunst oder Ungunst eines Fürstenhofes. Das Volk,sammt dem vornehmen und gemeinen Pöbel, lobe oderschelte sein Urtheil, — der wahre Mann des Rechtsfragt nickt darnach, und achtet in gewissenhafter Aus-übung seines Amtes auf keinen andern Kontrolcurals auf denjenigen, der in seinem eignen Innern ihnbewacht. Stellt man das Volk dem Richter unter demNamen eines Kontroleurs gegen über; so denkt mansich ein Gericht der öffentlichen Meinung, welches vor,um und neben dem ordentlichen Richter sein Urtheil znsprechen habe: und da man von diesem kontrolircndenGericht der VolkSmeiuuug die Besserung aller Uebelverheißt, welche unsern Gerichten und Gerichtshöfen inihrer gegenwärtigen Verfassung zum Vorwürfe gemachtwerden; so ist zugleich in jener Idee die Zumuthungan unsre Richter ausgesprochen, diesen ihren Kontro-leur nie aus den Augen zu verlieren mit ,,edlem Ehr-geiz", wie sich Merlin ausdrückt, stets nach dessenWohlgefallen zu streben, und sich in allen Dingen feinso zu nehmen, daß derselbe nichts tadelnd zu bemerken,über nichts zu klagen Ursache habe. Eine Justiz, wel-che solchergestalt immer recht sorgfältig ihre Seegelnach den Winden dieser öffentlichen Meinung richtete,würde freilich wegen ihrer liebenswürdigen Volksthüm-