berechneten Attributen von Schwcrdt, Beil, Stricken,Ketten, Bambusstecken u. s. w. sich auf den Richtstuhlsetzt; theils endlich weil in despotischen Staaten mci«stens die Schnelligkeit der Gerechtigkeitspflege als hoch«ster Maasstab ihrer Güte betrachtet wird, und wennDiele auf einem Platze versammelt sind, drr Richterdiejenigen deren er als Zeugen oder sonst als Gegen-stände richterlicher Behandlung schnell bedarf, leicht inder Nahe beisammen findet. — Hier ist denn nunallerdings auch Ocffentlichkeit, und ein umstehendesPublikum, welches aber freilich nur dazu in einenHaufen versammelt ist, um sich — auf gebührendeWeise in der Furcht zu üben, mit gebeugtem Kopfund gekreuzten Armen anzubeten, und (im Fall etwadas Gericht einen oder den andern aus ihrer Mittebrauchen sollte) den Hals oder die Fußsohlen gehörigin Bereitschaft zu halten.
In der Mitte zwischen diesen beiden äußerstenGegensätzen — der Gerichtsöffcntlichkcit in Volksstaa-ten auf der einen und der Geriet,tsvffentlichkeit inDespoten-Staaten auf der andern Seite — steht.
VI. Die Gerichtsöffentlichkeit in verfassungsmä-ßig beschränkten Monarchien; in welchen zwardas Volk weder als Souverain noch als höchster Ge-richtsherr gedacht werden darf, übrigens aber (abge-sehen von den öffentlichen und Privatrechten der Ein-zelnen) in seiner Gesammtheit als eine staatsrechtlichanerkannte moralische Person dasteht, ausgestattet mitRechten welche selbst dem Throne gegenüber geltendsind. — Das eigenthümliche Wesen dieser Gerichtö-öffentlichkeit, deren Gründe, Zwecke und Beziehungenzu erörtern ist noch nicht dieses Ortes, wo es blos