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Hälfte schon bekennendem Gesicht vor denSchranken der Gcrichtssinbe heranSsiot-tern hört. Verhält sich die Sache so, wiesie muß, um für Sie zu streiten, woranich sehr zweifele, so hat das Salzburgi-sche Wayscnhaus Unrecht. Waysenhäusersollten sich, da ihnen so viele rechtlicheWege offen stehen, sich ein Einkommenzu verschaffen, nicht einmahl einen wählen,über dessen Billigkeit noch gestritten wird,am allerwenigsten aber einen so entschiedenunehrlichen. Es bringt sicherlich keinenSegen. Warum verklagen Sie das Way-senhaus nicht beym Erzbischos? Aber dahaben wir's, wer würde nur die Auf-schrift einer solchen Klage ohne Lächelnlesen können? Göbhard contra dasWaysenhaus zu Salzburg xtoeines verübten Nachdrucks. ^