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Dritter Band (1801)
Entstehung
Seite
71
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Grunde, sondern alle unsere braven Phi?losophc» hatten auch Unrecht. Ich fürmeine Person hielte es also gar nicht fürungereimt, wenn man ein Gesetz gäbe,vermöge dessen der Dieb zwar eine Strafegeben, z.E. 6s Procent des Gestohlenenin die Schatzkammer, aber der Bestoh-lcne, ohne weiteren Proceß, aufgeknüpftwerden müßte, Ich habe auch bereitsvernommen, daß das Licht dieses Ge«sctzcs schon in einigen Provinzen unsersDeutschen Vaterlandes, dämmern soll, wonähmlich der Staubbesen und Verlust desVermögens demjenigen drohen, vpn demes stadtkundig wird, daß er von einembekannten angesehenen Manne ist bestoh?len worden, und man hat Hoffnung, die?fes Gesetz auch auf die Spitzbuben vvmBauernstände ausgcdehyt zu sehen,