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26. Faktischer Vertrag.
27. Thatkraft mit Freiheit
identisch.
Lg. Freiheit und Unter-Ord-^ nung sind Korrelate.
29. Absolute Gewalt;
Zo. relative, äußere;
Zi. Gränze der letzteren;
Staatsbürgerliche Freiheit.I2. Erbliche Freiheit oderAb-hängigkeit.
ZZ. Legitimität.
Z4. Statuten;
35- Inbegriff derFreiheit desStaates.
z6. Zweck des Staates. SeinMittel nur äußereMachc.I7. Freiheit oder Eigenthüm-lichkeit des Geschlechtes;Z8- Individuelle Freiheit;oder Abhängigkeit, drei-fach :
40. von der Natur; von der
Wahl: Wahl-Freiheit.
41. vom Staat: Legalität,
diese von Moralitätverschieden.
42. Freiheits - Gränze der
Staars Bürger und desStaates.
4Z. Prinzip der Legalität, nachHaller, Aneillon, Stef-fens,
44. beruhet auf Vertrage;
4,5. deren Existenz mit derdes Staaces correlarivaber abändeclich.
46. Staatö-Lcben und Tod.
47. Die Corporazionen undStände bilden sich:
43. DurchWahlvcrwandschaft,und zwar durch natürli-che in der Familie;
4y. durch freigewählte, inimmer engeren Kreisenbis zur Reichsstandschafthinauf.
30. Gränze ihrer Thätigkei-ten oder Freiheiten.
31. Der Fürst, in eignerSache.
5 i. als schützender LaudeS-varer;
3Z. Herr über Krieg u. Frie-den ;
34. als Obervormund überrslicta und
33. die Unmündigen;
36. als Qberrichter;
37. als Gesetzgeber und O-berhauptder Reichsstand-schaft.
56 - Initiative der Gesetz-gebung.
39. Die Neichestände bera-thend und bewilligend.
60. Willkühr des Fürsten als
Gesetz-Geber und Voll-strecker.
61. Willkühr seiner Beam-ten.
62. Oeffentliche Meinung;Richter-Amt der Ncichs-Scände;
6z. ihre GeschästS-Ordnung.
64. Religion und Kirche.
65. Fürstenstand vor Gott-