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Ueber Freiheit und Unter-Ordnung im Staate : mit bes. Rücksicht auf Schlesien
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26. Faktischer Vertrag.

27. Thatkraft mit Freiheit

identisch.

Lg. Freiheit und Unter-Ord-^ nung sind Korrelate.

29. Absolute Gewalt;

Zo. relative, äußere;

Zi. Gränze der letzteren;

Staatsbürgerliche Freiheit.I2. Erbliche Freiheit oderAb-hängigkeit.

ZZ. Legitimität.

Z4. Statuten;

35- Inbegriff derFreiheit desStaates.

z6. Zweck des Staates. SeinMittel nur äußereMachc.I7. Freiheit oder Eigenthüm-lichkeit des Geschlechtes;Z8- Individuelle Freiheit;oder Abhängigkeit, drei-fach :

40. von der Natur; von der

Wahl: Wahl-Freiheit.

41. vom Staat: Legalität,

diese von Moralitätverschieden.

42. Freiheits - Gränze der

Staars Bürger und desStaates.

4Z. Prinzip der Legalität, nachHaller, Aneillon, Stef-fens,

44. beruhet auf Vertrage;

4,5. deren Existenz mit derdes Staaces correlarivaber abändeclich.

46. Staatö-Lcben und Tod.

47. Die Corporazionen undStände bilden sich:

43. DurchWahlvcrwandschaft,und zwar durch natürli-che in der Familie;

4y. durch freigewählte, inimmer engeren Kreisenbis zur Reichsstandschafthinauf.

30. Gränze ihrer Thätigkei-ten oder Freiheiten.

31. Der Fürst, in eignerSache.

5 i. als schützender LaudeS-varer;

3Z. Herr über Krieg u. Frie-den ;

34. als Obervormund überrslicta und

33. die Unmündigen;

36. als Qberrichter;

37. als Gesetzgeber und O-berhauptder Reichsstand-schaft.

56 - Initiative der Gesetz-gebung.

39. Die Neichestände bera-thend und bewilligend.

60. Willkühr des Fürsten als

Gesetz-Geber und Voll-strecker.

61. Willkühr seiner Beam-ten.

62. Oeffentliche Meinung;Richter-Amt der Ncichs-Scände;

6z. ihre GeschästS-Ordnung.

64. Religion und Kirche.

65. Fürstenstand vor Gott-