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Cabinetsjnstiz aussah, wie schon der Aus-druck Justizmord beweist. '
Und die deutsche Bundesacte und die imJahre 1 ^20 in Wien versammelten Abgeord-neten der Bundcsstaaten - unter Umstanden,wo man Beruhigung der übcrreirbaren und'übel-gereizten Zeit nöthig hielt, haben durchmehrere Bestimmungen dem Bunde auch nochdie ehrwürdige Sorge für unpartheiische unab-hängige Justiz und gegen die Verweigerungderselben zur heiligen Pflicht gemacht.
In Preußen setzten die Regierung, dieGerichte und die Bürger gerade vorzugsweiseden höchsten Stolz ihres 'Staates in unab-hängiger gesetzlich gesicherter Rechtspflege.Friedrichs des Zweiten Coder verbietet denGerichten ausdrücklich, in die gesetzliche Ju-stiz eingreifende und sie verletzende Cabinets-befehle zu befolgen; und die neue Redactionnahm diese ausdrückliche Bestimmung nurdarum nicht auf, weil -sie diese Aufnahmefür überflüssig hielt.
Selbst die Scheingründe für Ausnahmenvon diesem heiligen Grundsätze, die aber ebenso wenig die Gesetze und wahre Gerechtigkeitund Staatsweisheit zugeben, als die Gesetze
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