Versuchungen veranlaßt waren, diese schonverlangst gesetzliche Untersuchung durch kom-petente Laudcsgerichte Freisprechung und Ge-«tttgthuung erhalten haben, so wäre es belei-digend gegen die Souveränität und Gerech-tigkeit Preußens, aus diesem VerhältnisseHindernisse gegen, die vollkommenste unpar-thciische und gesetzliche Gerechtigkeit abzulei-ten.
. Nachdem nun abermals beinahe ein Vier-teljahr verstrichen war, empfange Ich am2. Februar durch einen Privarbedicnten vondem mir gänzlich unbekannten als HofgerichtS-rath Pape unterzeichneten Herrn Jnquirenten,ohne Beilage eines Commissorii eine Ladung,mich hinfort täglich von 9 Uhr früh an inseiner Wohnung zur Untersuchung zu stellen.
In dem Eingangs meiner voranstehende»Erklärung angezogenen Sinn füge ich michder rechtsungültigen Ladung, beweise mich auch,als der Herr Inguirent ungcachtctt meinerProtcstation gegen gerichtliche Competenz undGültigkeit sich auf seine Verantwortung zurUntersuchung dennoch aulorisirt erklärt, zumAntworten bereitwillig, in der gerechten Vor-aussetzung , daß ich nun doch in der eröffne-