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digten von den hohen Cabinettcn errichtetwurde, deren vereheliche Mitglieder ebenfallsaus den betreffenden hohen Cabinetten, alsowas die königlich preußischen betrifft, wahr?schcinlich auf Antrag derselben hohen Behörden,welche das Verfahren gegen mich bereits be-gonnen und geleitet hatten, zu blos vorüber-gehendem Geschäfte auserwählt und abberu-fen werden, nur unvollständig durch das Ge-rücht unterrichtet seyn kaun, und wenn auchnicht schon die rechtliche Unmöglichkeit derRückwirkung gesetzlicher Befugnisse dieser ho-hen Commission auf bereits vorhandene Fällerechtsgültiger Beschränkung bestehender Rechteder Bürger im Wege stand, so genügt es,daß diese hohe Commission zur Ehre der deut-schen Nation kein Gericht hat seyn können,seyn sollen, noch seyn wollen, am wenigstenein solches, welches freie Sclbststandigkeitund . strenge Gesetzlichkeit der Justiz und alleInstanzen der souveränen Bundesstaaten, wienie die Reichsgerichte, hätte verrichten wollen,und wenn in kleineren deutschen Vundessiaaten,wie in Baden, Heffen und Nassau, wo eben-falls gleichzeitig gegen mehrere Personen we-gen sogenannter demagogischer Umtriebe Un-